Beschäftigung im Anderen Leistungsanbieter
Was ist ein Anderer Leistungsanbieter?
Ein "Anderer Leistungsanbieter" (ALA) bietet Menschen mit Behinderungen eine gesetzlich anerkannte Alternative zur klassischen Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Seit 2018 im Bundesteilhabegesetz verankert, ermöglicht dieses Konzept berufliche Bildung und Beschäftigung in einem arbeitsmarktnahen, inklusiven Umfeld.
Für wen ist das
Programm geeignet?
Menschen mit psychischer Erkrankung
Sie haben aufgrund einer psychischen Erkrankung Anspruch auf einen Arbeitsplatz in einer WfbM, möchten aber in einem anderen Arbeitsumfeld tätig sein. Bei uns finden Sie ein unterstützendes Umfeld, das Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt und gleichzeitig eine arbeitsmarktnahe Beschäftigung ermöglicht.
Menschen mit geistiger Beeinträchtigung
Sie haben eine geistige Beeinträchtigung und suchen eine Alternative zur klassischen WfbM mit mehr Integration in den regulären Arbeitsmarkt. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit in einem inklusiven Umfeld zu arbeiten und Ihre Fähigkeiten entsprechend Ihrer individuellen Möglichkeiten weiterzuentwickeln.
Schulabgänger
Du hast eine Sonderpädagogische Schule beendet und suchst einen Weg in die Arbeitswelt mit vielfältigen Möglichkeiten, welche zu Deinen Fähigkeiten passen.
Nach Unfall oder Erkrankung zurück ins Arbeitsleben
Sie stehen mitten im Leben und sehen sich durch Unfall oder Erkrankung mit einer körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigung konfrontiert? Sie können Ihrer bisherigen Beschäftigung nicht mehr nachgehen, wünschen sich aber wieder einen Weg zurück in Arbeit? Miteinanderleben bietet Ihnen über den Berufsbildungsbereich einen Weg dorthin.
*Anderer Leistungsanbieter (ALA) *Berufsbildungsbereich (BBB)
Informationen für Institutionen und Vermittlungspartner
Als anerkannter Anderer Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX arbeiten wir eng mit Fachdiensten, Agenturen für Arbeit, Integrationsfachdiensten und anderen Institutionen zusammen. Wir unterstützen Sie mit umfassenden Informationen und transparenten Prozessen bei der Beratung und Vermittlung Ihrer Klient*innen.
Häufig gestellte Fragen
(FAQ)
Was ist der Unterschied zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)?
Im Gegensatz zur klassischen Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten Sie bei uns direkt in unseren Integrationsbetrieben. Sie sammeln Ihre Berufserfahrung in einem inklusiven Arbeitsumfeld des ersten Arbeitsmarktes und haben die Möglichkeit, verschiedene Arbeitsbereiche kennenzulernen. Dabei erhalten Sie die gleiche professionelle Unterstützung wie in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
Welche Voraussetzungen muss ich für eine Beschäftigung im Anderen Leistungsanbieter erfüllen?
Sie müssen den Berufsbildungsbereich abgeschlossen haben.
Kann ich jederzeit in eine WfbM wechseln?
Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich jederzeit möglich.
Wer ist der zugrundeliegende Kostenträger?
Der Kostenträger ist im Regelfall die Eingliederungshilfe.
Kann ich ein Praktikum machen, bevor ich mich entscheide?
Ein Kennlerngespräch mit einem anschließenden Praktikum ist Voraussetzung für den Einstieg in ein Beschäftigungsverhältnis im Anderen Leistungsanbieter bei miteinanderleben.